AGBs ‐ bitte sorgfältig lesen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Karin Boy Kinderveranstaltungsservice gültig ab 01.01.2017

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen Kinder‐Veranstaltungsservice Karin Boy  und Ihrem Vertragspartner genannt Mieter, Auftraggeber oder Kunde. 

Sämtliche Angebote und Leistungen von uns erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Durch mündliche, telefonische oder schriftliche Auftragserteilung erklärt sich der Kunde damit einverstanden. 

Stornierung wegen Regen:

Eine gebuchte Hüpfburg  kann bei vorausgesagtem Regen bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung kostenlos storniert werden. Bei Buchung des Pauschal‐Pakets kann anstatt der Hüpfburg ein anderes Modul oder Dienstleistung nach Absprache in Anspruch genommen werden.

Wird die Hüpfburg nicht 3 Tage vor der Veranstaltung abgesagt und kann wegen Regen nicht betrieben werden, wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. 50% dieser Summe können mit einem

Folgeauftrag verrechnet werden. Sollte eine nasse Hüpfburg getrocknet werden müssen, wird der Aufwand in Rechnung gestellt. (ca. 40,‐ bis 75,‐ Euro)

Stornierung aus anderen Gründen: 

Sollte Ihr Fest ausfallen, oder Sie treten aus einem anderem Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt folgende Stornierungsgebühren zu berechnen: 

100% am Veranstaltungstag und am Vortag

  70% 2 Tage vor Veranstaltung bis 7 Tage vor Veranstaltung

  50% 8 Tage vor Veranstaltung bis 14 Tage vor Veranstaltung

  20% 15 Tage vor Veranstaltung bis 21 Tage vor Veranstaltung

Kann ein bestätigter Termin von uns nicht eingehalten werden, werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet. Karin Boy Kinderveranstaltungsservice entstehen dabei keine weiteren Kosten.

Einige Eventmodule können in Form und Farbe von den Bildern abweichen, da sie mehrmals vorhanden sind. Sollte ein gemietetes Eventmodul nicht eingesetzt werden können, (weil es Defekt ist oder nicht rechtzeitig zurückgebracht wurde) behalten wir uns vor ein gleichwertiges Produkt zu liefern. Zum Beispiel anstatt der Hüpfburg Märchenschloss die Hüpfburg Zirkus‐Time. 

Verantwortung

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich.

Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die

Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Angestellten oder Gäste werden die erforderlichen Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt. Sollten die Anhänger mit den Hüpfburgen oder das Karussell beschädigt werden, wird der Selbstbehalt der Versicherung mit bis zu 300,‐ Euro in Rechnung gestellt. Die Hinweise auf meiner Internetseite zur Benutzung sowie Auf‐u. Abbau der Hüpfburgen u. Riesenrutsche sind zu beachten.  Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene Person zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird. 

Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem sicheren Bereich aufbewahren. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.

Müssen Eventmodule gereinigt, zusammengelegt oder getrocknet werden, wird der Aufwand zwischen 40,‐ und 75,‐ in Rechnung gestellt.  Werden Geräte verspätet zurückgegeben, so ist der für dieses Gerät gültige Mietpreis pro Tag nach zu entrichten.

Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch Karin Boy Kinderveranstaltungsservice gebucht werden haftpflichtversichert. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen oder Geräten verschuldet wurden. Beschädigungen an den Geräten müssen sofort gemeldet werden. 

Anforderungen

Für aufblasbare Geräte benötigen wir eine ebene, gereinigte Fläche, z.B. Gras oder Pflasterstein. Direkte Zufahrt für ein PKW (mit Anhänger) muss gewährt sein – Sollte dieses

nicht möglich sein, bitten wir um vorherige Absprache. Die Bereitstellung von Strom (230 V, 16 A) in

Aktionsnähe (2 m) sowie WC für Personal oder Wasser ist Sache der Veranstalter. Aus Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die bereitgestellten Stromleitungen nicht überlastet werden. Hierfür hat der Mieter zu sorgen. Bei widrigen Witterungsverhältnissen wie Regen und starkem Windaufkommen werden aufblasbare Module, nicht betrieben.

Der Kunde stellt den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung.

Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Zelt, Tische und Stühle, Räume und ggf. Strom‐ und

Wasseranschlüsse. Sollte die Veranstaltung im Freien stattfinden, stellt der Veranstalter Sonnen‐bzw. Regenschutz für unsere Mitarbeiter zur Verfügung.  Der Kunde trägt Sorge dafür, dass – insbesondere auf Firmen‐ und Werksgeländen – potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

Helfer

Der Mieter stellt qualifizierte Helfer für den Auf‐ und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Kommt der Mieter dem nicht nach, wird jeweils für den Auf‐ und Abbau eine Pauschale in Höhe von 50,00€ pro Helfer fällig.

Absagen, Kürzen oder Verlängerungen

Der Vermieter behält sich vor, bei höherer Gewalt die Veranstaltung abzusagen. Die Entscheidung erliegt einzig dem Vermieter. Ein Schadensanspruch seitens Mieter ist nicht geltend zu machen. Verlängerungen der Einsatzzeit müssen mit dem Personal vor Ort abgestimmt werden. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an. Sollte eine Veranstaltung früher als gebucht enden, oder ein Mitarbeiter/in früher entlassen werden, kann kein Preisnachlass gewährt werden. Der Kunde muss ausreichende und kostenlose Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge von Mitarbeitern von Karin Boy KinderVeranstaltungsservice zur Verfügung stellen. 

Haftung

Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei dem Programm von Karin Boy  um ein Unterhaltungsangebot für Kinder handelt und nicht um eine dauerhafte Betreuung bzw. Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten bzw. dem Kunden. 

Karin Boy Kinder‐Veranstaltungsservice Aldingen Tel. 07424/868724 oder 01741976980

Privatkunden haben die in Rechnung gestellten Leistungen sofort in bar zu entrichten (falls nicht anders vereinbart). Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde erteilt hat.

Reklamationen allgemein oder Änderungswünsche an Personal sind unverzüglich, noch während der

Durchführung mit dem Personal vor Ort oder mit Karin Boy zu klären, um eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandung und Abstellung dieser zu ermöglichen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Versicherung

Wir sind grundsätzlich haftpflichtversichert. Soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Karin Boy Kinderveranstaltungsservice vorliegt ist eine Haftung von  Material, Sach‐ und Personenschäden oder Verlust von Eigentum durch uns und unsere Mitarbeiter ausdrücklich ausgeschlossen. Die evtl. anwesenden Mitarbeiter haften grundsätzlich nicht für Schadensfälle. 

Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berücksichtigt.

Gerichtstandort ist Spaichingen